Kostenübersicht
In stationären Pflegeeinrichtungen werden pflegebedürftige Menschen, die nicht mehr alleine leben können oder wollen, von qualifiziertem Personal rund um die Uhr versorgt und betreut. Gemäß SGB XI (Sozialgesetzbuch XI) werden die Kosten zum Teil von der Pflegeversicherung übernommen. Für die Differenz kommen der Pflegebedürftige bzw. seine Angehörigen selbst auf.
Nach dem 1996 verabschiedeten Pflegeversicherungsgesetz gibt es drei Pflegestufen. Die Einstufung erfolgt durch einen Gutachter, der vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) beauftragt wird. Die Festlegung der Pflegestufe richtet sich nach dem Aufwand der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung und Mobilität) sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung.

